Die SPD-Stadtratsfraktion hat beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines grundsicherungsrelevanten, qualifizierten Mietspiegels zu beauftragen. Ein Mietspiegel ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen immer weiter steigende Mieten in Freising.
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19. Januar 2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung mit der Erstellung eines qualifizierten grundsicherungsrelevanten Mietspiegels nach § 558d BGB für die Stadt Freising zu beauftragen.
Begründung:
Der Wohnungsmarkt in Freising ist seit Jahren gekennzeichnet durch hohe Nachfrage und zu geringes Angebot. Dies wird sich auf absehbare Zeit auch nicht ändern. Steigende Mieten stellen deshalb Mieter in Freising vor zunehmende Probleme, da die Miete gerade in ökonomisch schwächeren Haushalten der mit Abstand größte regelmäßige Ausgabenposten ist.
Die SPD-Fraktion beantragt deshalb die Erstellung eines Mietspiegels, um Klarheit und Transparenz bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen zu schaffen. Ein Mietspiegel legt offen dar, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete liegt, abhängig von verschiedenen Kriterien wie Größe der Wohnung, Baujahr, Lage und Ausstattung. Er kann also aufzeigen, wie hoch die vom Vermieter verlangte Miete im Vergleich zu ähnlichen Wohnobjekten ist und somit eine objektive Argumentationsgrundlage sowohl für Mieter als auch Vermieter bieten.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist auch die Voraussetzung, dass die Mietpreisbremse, die die Bundesregierung derzeit auf den Weg bringt, in Freising praktische Wirkung zeigen kann: Grundlegend für die erlaubten Mieterhöhungen bei Neuvermietungen ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die aber nur mit einem qualifizierten Mietspiegel ohne eigenen juristischen und finanziellen Aufwand von Mietern und Vermietern ermittelt werden kann. Zudem kann nur ein Mietspiegel die notwendigen Informationen bereitstellen, damit Freising überhaupt in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse aufgenommen werden kann. Ohne Mietspiegel hilft Freising also auch die Mietpreisbremse nichts.
Wichtig ist außerdem, dass der Mietspiegel nach § 558d BGB als qualifizierter Mietspiegel erstellt und fortgeführt wird. Dies bedeutet, dass er nach „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“ erstellt wird. Nur dann werden Mieten, die sich aus dem Mietspiegel als ortsüblich ergeben, von Gerichten regelmäßig als zutreffend eingestuft. Außerdem sollten auch für die Berechnung der Mietobergrenzen für ALG II-Empfänger relevante Mieten, etwa von Sozialwohnungen oder Wohnungen mit Überschreitung der 4-Jahres-Frist, erhoben und gesondert ausgewiesen werden, sodass der Mietspiegel auch grundsicherungsrelevant ist.
Die Erstellung eines Mietspiegels führt zu deutlichen Vorteilen für Mieter und Vermieter, sowohl bei Neuvermietungen als auch bei Mietanpassungen, sodass die damit für die Stadt verbundenen Kosten i. H. v. ca. 50.000 € in jedem Fall gerechtfertigt sind. Wohnen ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Wenn unsere Stadt lebenswert bleiben soll, müssen wir dafür sorgen, dass das Wohnen in Freising auch bezahlbar bleibt bzw. wieder wird.