Antrag der SPD zur Mietpreisbremse

19. März 2015

Die SPD-Fraktion im Freisinger Stadtrat hat in dieser Woche den Antrag gestellt, dass der Stadtrat die Aufnahme Freisings in den Gültigkeitsbereich der Mietpreisbremse beantragen solle. Die vom Bundestag beschlossene Mietpreisbremse gilt nur für Gebiete mit sogenanntem „angespanntem Wohnungsmarkt“. Welche Gebiete das sind, wird von der Staatsregierung in einer Rechtsverordnung festgelegt. Damit auch Freising in diese Rechtsverordnung aufgenommen wird, muss der Stadtrat einen solchen Antrag an die Staatsregierung stellen. Nur dann kann auch in Freising die Mietpreisbremse angewendet werden – und damit der Anstieg der Mieten zumindest ein wenig gebremst werden.

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Beantragung der Anerkennung Freisings als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt

16. März 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag: Der Freisinger Stadtrat möge beschließen, dass er den Antrag an die Bayerische Staatsregierung stellt, die Stadt Freising auch für die vom Deutschen Bundestag beschlossene Mietpreisbremse als Gebiet mit nachgewiesen angespanntem Wohnungsmarkt anzuerkennen und in die entsprechende Rechtsverordnung aufzunehmen.

Begründung:

Mit der Mietpreisbremse und der Reform des Maklerrechts werden von der Bundesregierung zwei Eckpfeiler für den Erhalt bezahlbarer Mieten umgesetzt. Die Mietpreisbremse soll die Mieten für Wohnungen in Ballungsräumen dämpfen und vor allem die Wohnungen für Familien bezahlbar machen.

Seit dem 1. Mai 2013 können zwar die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken. Diese Kappungsgrenze gilt aber nicht beim Vertragsschluss für Wiedervermietungen. Sie regelt auch nur, in welcher Geschwindigkeit eine Miete, vor allem in sehr alten Mietverträgen, bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Für die Wiedervermietung einer frei gewordenen Wohnung hilft das nicht weiter.

Künftig soll die Miete bei Neuvermietungen nur noch um zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichs- mieten liegen dürfen. Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sollen davon aber ausgenommen wer- den, um den Wohnungsbau nicht zu gefährden. Bisher können Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wiedervermietung ihrer Wohnung den Preis praktisch frei festlegen. Dies führt im Ballungsraum München zu teilweise dramatischen Preissprüngen.

Die Mietpreisbremse soll vor allem in „angespannten Wohnungsmärkten“ eingeführt werden. Festlegt werden soll dies von den jeweiligen Bundesländern in einer Rechtsverordnung. Deshalb ist jetzt auch die Stadt Freising gefragt: Damit die Mietpreisbremse in Freising greift, muss die Bayerische Staatsregierung in der neuen Rechtsverordnung auch die Stadt Freising als Gebiet mit nachweislich angespanntem Wohnungsmarkt anerkennen. Wenn dies nicht gelingt, greift auch die Mietpreisbremse nicht und die Mieten steigen weiter ungezügelt. Deshalb ist es jetzt dringend notwendig, die auch in der Stadt und im Landkreis Freising angespannte Situation am Mietmarkt zu verdeutlichen und die Einführung der Mietpreisbremse mit Nachdruck einzufordern.

Mit freundlichen Grüßen

Die SPD-Stadtratsfraktion

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